Rechtsgebiete
Familienrecht
Wenn Ehe-/Lebenspartner sich trennen und scheiden lassen wollen, ist dies oftmals mit weitreichenden rechtlichen Folgen verbunden. Zum einen muss sich mindestens einer der Ehe-/Lebenspartner im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen, zum anderen stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten Eheleute während der Trennung und nach der Scheidung untereinander und gegenüber Ihren minderjährigen oder sich noch in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindern haben. Hierbei spielen Fragen des Unterhalts, des Umgangsrechts, der elterlichen Sorge und der Vermögensauseinandersetzung eine große Rolle.
Nicht jede Ehescheidung muss konfliktbeladen sein. Wenn sich die Ehepartner untereinander einig sind, können zahlreiche Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzung in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung bereits vor der Scheidung verbindlich geregelt werden.
Gern stehen wir Ihnen auch vor der Eheschließung beratend zur Seite. Der gesetzliche Regelfall geht nach wie vor von der sogenannten Einverdienerehe mit Kindern aus, welches aber oftmals nicht mehr der gelebten Realität entspricht. Es könnte daher ratsam sein, einige der gesetzlich geregelten Aspekte des Familienrechts in einem Ehevertrag auszuschließen oder individuell zu regeln.
Wir beraten und betreuen Sie insbesondere in den folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat
- Vaterschaftsfeststellung
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gewaltschutzverfahren
- Internationales Familienrecht
- Betreuungsrecht
- Zugewinnausgleich
Strafverteidigung
In den Fokus der Strafverfolgungsbehörden und der Strafjustiz zu geraten, stellt die meisten Menschen vor enorme Herausforderungen. Nicht selten sind die wirtschaftliche Existenz, der Leumund und die Freiheit in akuter Gefahr. In solch einer Lage ist es für den Betroffenen von hoher Bedeutung, sich von einem spezialisierten und erfahrenen Strafrechtsanwalt verteidigen zu lassen.
Dabei ist es in der Regel angezeigt, sich bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft verteidigen zu lassen und es nicht zur Durchführung einer gerichtlichen Verhandlung kommen zu lassen. Nicht selten können eingeleitete Ermittlungsverfahren mit der Hilfe des kompetenten Verteidigers zur Zufriedenheit des Mandanten und der Strafverfolgungsbehörde eingestellt werden, bevor es zu einer Anklageerhebung kommt.
Die Kanzlei Riemann übernimmt Ihre Verteidigung kompetent und effektiv sowohl im Ermittlungsverfahren wie auch nach Anklageerhebung in allen Bereichen des Strafrechts. In den nachfolgenden Deliktsbereichen hat die Kanzlei Riemann bereits erfolgreich verteidigt:
- Aussagedelikte (Falsche uneidliche Aussage, Meineid)
- Bedrohung
- Betäubungsmitteldelikte
- Betrug
- Ehrverletzungen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
- Entziehung Minderjähriger
- Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
- Falsche Verdächtigung
- Freiheitsberaubung
- Geldwäsche
- Hausfriedensbruch
- Hehlerei
- Insolvenzverschleppung
- Inverkehrbringen von Falschgeld
- Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
- Nötigung
- Sachbeschädigung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterschlagung
- Untreue
- Urkundsdelikte (Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen u.a.)
- Verletzung der Unterhaltspflicht
- Vollrausch
- Vollstreckung gegen Unschuldige
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Vortäuschen einer Straftat
- Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Allgemeines Zivilrecht, Immobilienrecht, Stiftungsrecht
In ausgewählten Bereichen des Zivilrechts mit Fokus im Immobilienrecht übernimmt die Kanzlei Riemann Ihre außergerichtliche und falls notwendig auch gerichtliche Vertretung vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten. Die Kanzlei Riemann berät Sie auch bei Stiftungsgründungen und kooperiert hierbei mit namenhaften Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien.